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   VG Hannover, 14.09.2021 - 12 B 4660/21   

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https://dejure.org/2021,37378
VG Hannover, 14.09.2021 - 12 B 4660/21 (https://dejure.org/2021,37378)
VG Hannover, Entscheidung vom 14.09.2021 - 12 B 4660/21 (https://dejure.org/2021,37378)
VG Hannover, Entscheidung vom 14. September 2021 - 12 B 4660/21 (https://dejure.org/2021,37378)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen die Baugenehmigung für einen Antennenträger mit Schalteinrichtung erfolglos - Prüfungskompetenz für das Immissionsschutzrecht liegt bei der Bundesnetzagentur

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag gegen Baugenehmigung für Antennenträger mit Schalteinrichtung erfolglos - Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Augsburg, 16.09.2021 - Au 5 K 20.980

    Erfolglose Nachbarklage gegen einen Funksendemast

    Ungeachtet dessen, ob die Baugenehmigungsbehörde neben der Bundesnetzagentur überhaupt eine eigenständige immissionsschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich der Strahlenbelastung durch die streitgegenständliche Anlage hätte vornehmen müssen (verneinend BayVGH, B.v. 19.10.2017 - 1 ZB 15.2081 - juris Rn. 6; VG Hannover, B.v. 14.9.2021 - 12 B 4660/21 - juris), führt ein etwaiges Unterlassen einer immissionsschutzrechtlichen Prüfung, insbesondere des § 22 BImSchG, entgegen der Auffassung des Bevollmächtigten der Kläger jedenfalls nicht zu einer Verletzung ihrer subjektiven Rechte.
  • VG Augsburg, 16.09.2021 - Au 5 K 20.981

    Erfolglose Klage gegen Baugenehmigung für Mobilfunkmast - keine Verletzung des

    Ungeachtet dessen, ob die Baugenehmigungsbehörde neben der Bundesnetzagentur überhaupt eine eigenständige immissionsschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich der Strahlenbelastung durch die streitgegenständliche Anlage hätte vornehmen müssen (verneinend BayVGH, B.v. 19.10.2017 - 1 ZB 15.2081 - juris Rn. 6; VG Hannover, B.v. 14.9.2021 - 12 B 4660/21 - juris), führt ein etwaiges Unterlassen einer immissionsschutzrechtlichen Prüfung, insbesondere des § 22 BImSchG, entgegen der Auffassung des Bevollmächtigten der Kläger jedenfalls nicht zu einer Verletzung ihrer subjektiven Rechte.
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